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Genauso wie die Festsetzung eines Höchstpreises hat auch die Festsetzung
eines Mindestpreises Auswirkungen auf die Wohlfahrt der beteiligten Gruppen
(siehe obige Abbildung).
Die Preiserhöhung trifft die Konsumenten. Sie erleiden einen Verlust in Höhe
der orangen und lilanen Fläche. Die ursprüngliche Konsumentenrente wird auf
das blassgrüne Dreieck reduziert.
Die Produzenten hingegen erzielen sowohl einen Verlust (pinkfarbene Fläche)
durch die Mengenreduzierung als auch einen Gewinn (lila Fläche) durch die
Preissteigerung.
Mit steigendem Mindestpreis, geht der Umsatz zurück und die pinke Fläche
wächst, während die lila Fläche nur bis zu dem Punkt größer wird, ab dem
der Mengenrückgang den Preisanstieg überwiegt. Ab einer gewissen Grenze
erleiden also auch die Produzenten einen Nettowohlfahrtsverlust durch einen
Mindestpreis.
Die Gesamtwohlfahrt reduziert sich in jedem Fall.
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